Sie wollen mir Zugang ins Archiv nur unter der Bedingung gewähren „dass Daten über Firmen und Personen, die Zwangsarbeiter beschäftigten, weder an Schüler, an sonstige Dritte oder an die Öffentlichkeit weitergegeben werden“.
Zu meinem Bedauern kann ich mich solchen Bedingungen nicht unterwerfen, die der Freiheit der Forschung widersprechen.
Wie jedes Archiv unterliegt auch das Gersthofener Archiv den Bestimmungen des Bayerischen Archivgesetzes, die ich selbstverständlich akzeptiere. Diese sehen einen Schutz von Personen (90 Jahre, sofern Todesdatum unbekannt) und für Institutionen (30 Jahre) vor.
Würde ich mich Ihren Vorstellungen der Archivnutzung unterwerfen, so wäre jegliche wissenschaftliche Forschung unmöglich, die gerade von der Veröffentlichung und Zugänglichmachung von Dokumenten für die Allgemeinheit lebt.
Ich bitte Sie, von einem unabhängigen Juristen die Sachlage überprüfen zu lassen und bitte um Ihre Antwort bis zum 10. April.
Andernfalls sehe ich mich genötigt, mir auf juristischem Wege den Zutritt zum Stadtarchiv Gersthofen, für das es keine Sonderregelungen für die Benutzung gibt, zu erstreiten.
Mit freundlichen Grüßen und vorzüglicher Hochachtung
Dr. Bernhard Lehmann